Baugeräte-/Maschinenführer (m/w/d) für Ramm- und Bohrgeräte

Details des Angebots

Allgemeine Informationen

Organisationseinheit

Die EUROVIA Verkehrsbau GmbH ist in der Realisierung komplexer Bauvorhaben in den Bereichen Erdarbeiten, Asphalt- und Betonstraßenbau sowie Flächenbauwerken tätig. Dank modernster Maschinentechnik und hoch qualifizierten Mitarbeitern/-innen sind anspruchsvolle Projekte im Verkehrswegebau zügig und professionell umgesetzt.
Sie haben Fragen? Unser Recruiting Team hilft Ihnen gerne weiter.
☎ +49 33933 892-0
  

Kennziffer

2025-2266  

Beschreibung der Stelle

Stellentitel

Baugeräte-/Maschinenführer (m/w/d) für Ramm- und Bohrgeräte

Die Aufgaben

  • Bedienung verschiedener Großgeräte, Ramm-, Rüttel- und Bohrtechnik
  • Wartung und Pflege der Geräte wie bspw.  Motoröl kontrollieren, tägliche Routinechecks durchführen und Maschinen abschmieren
  • Auswechseln von Verschleißteilen und Mitarbeit bei Großreparaturen
  • Einhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Verantwortungsbereich
  • Ggf. Mitarbeit bei anderen Tätigkeiten auf der Baustelle
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit- und Umweltschutzvorschriften
  • selbständige Vermessungsarbeiten durchführen

Was uns begeistert

  • Abgeschlossene handwerkliche Ausbildung - vorzugsweise als Schlosser, Mechatroniker oder Baugeräteführer (m/w/d)
  • Befähigungsnachweis zum Führen eines Radladers/Baumaschinen (gültiger Führerschein Klasse B)
  • Hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität
  • Selbstständiges, umsichtiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten ggf. Übernahme der Baustellenverantwortung

Unser Angebot

  • Attraktive Vergütung und ausgezeichnete Sozialleistungen
  • Fester Bestandteil einer Kolonne und Zusammenarbeit auf Augenhöhe
  • Verantwortungsvolle Aufgaben in einem dynamischen und zukunftsorientierten Bauunternehmen
  • Eigene EUROVIA Academy und individuelle Fortbildungen
  • Erwerb von VINCI Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms

Einsatzort der Stelle

Standort

Deutschland, Brandenburg, Lindow

Eintrittsdatum

zu besetzen ab

dem nächstmöglichen Zeitpunkt